Heinz-J. Bontrup

Immobilienwirtschaft - Grundrente, Wohnungseigentum und Wohnungsmarktspekulation

Langfassung zum 3. Kapitel von Heinz-J. Bontrup (Teil 1)

Wohnen ist ein gesellschaftliches Basisgut und laut Europäischer Sozialcharta ein Menschenrecht, weil jeder Mensch schlicht auf eine Wohnung angewiesen ist. Und das Bundesverfassungsgericht hat das Mietrecht unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums gemäß Art. 14 GG gestellt. Denn: „Obdachlos bzw. wohnungslos zu sein ist eines der schlimmsten Widerfahrnisse menschlichen Seins. Die Sicherung der Wohnung gehört seit alters her zu den wesentlichen Herausforderungen der Daseinssorge. Den Wohnort und seine Umgebung zu hegen und zu schützen bedurfte schon immer der Mithilfe, der Solidarität und des Zusammenhaltes von Gemeinschaften. Wohnen steht von daher in der modernen Geschichte unter dem besonderen Schutze des Staates.“

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