25.10.2020
Rudolf Hickel

Corona-Krise diktiert Tarifkompromiss

Zum Tarifabschluss für die 2,3 Millionen Beschäftigten beim Bund und den Kommunen

Mit dem Tarifabschluss ist grundsätzlich ein akzeptabler Kompromiss unter dem Regime der Corona-Krise gefunden worden. Die Tarifparteien haben bewiesen, dass sie auch in der Phase fiskalischer Not öffentlicher Haushalte handlungsfähig sind. Eine Nullrunde sowie das ursprüngliche Angebot der Arbeitgeber von 3,5% Tariflohnerhöhung über drei Jahr sind zurückgezogen worden. Die Gewerkschaften haben ebenfalls mit Augenmaß ihre Forderungen in der Kompromissbildung angepasst. Die Kompromissbildung konzentrierte sich auf die Länge des Tarifvertrags mit 2 Jahren, die sozial differenzierten Einmalzahlungen und die allgemeinen Zuwachsraten beim Arbeitseinkommen mit einem Mindestbetrag. Der Bundesinnenminister hat die Übernahme für ca. 200.000 beamtete Bedienstete angekündigt.

Merkmale des Tarifvertrags sind:

  1. Zwischen den unteren und der oberen Gehaltsgruppe wird differenziert: Bei den Einkommensbeziehern in der Spitze kommen über zwei Stufen am Ende 3,5% zustande. Bei den unteren Lohngruppen liegt der Anstieg bei 4,5%. Der Zuwachs ergibt sich aus den beiden Tariferhöhungen zuerst um 1,4% ab April 2021, aber mindestens 50 € und ein Jahr später um 1,8% zusammen mit den sozial differenzierten Einmalzahlungen. Nach Einkommensgruppen differenziert gibt es für die Monate September 2020 bis März 2021 eine Einmalzahlung zwischen 600 Euro in den unteren, 400 in den mittleren und 300 Euro in den oberen Einkommensgruppen. Die Vergütungen der Auszubildenden werden zeitgleich um 25 Euro angehoben nach einer Einmalzahlung von 225 Euro. Die Besserstellung der unteren Lohngruppen ist sozial verantwortlich.
  2. Die differenziert gestalteten Sonderzulagen über die Pflegezulage, die Zulage für die Intensivmedizin sowie für die Pflege in Betreuungseinrichtungen und für Ärzte in den Gesundheitsämtern ist der allerdings klein ausgefallene Bonus für die „Helden der Corona-Krise“.

Mit dem Tarifvertrag ist begriffen worden: Gerade in der Corona-Krise ist ein handlungsfähiger Staat auch durch die Entlohnung motivierter Beschäftigter wichtig. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der durch Steuerausfälle und zusätzliche Staatsausgaben belasteten öffentlichen Haushalte auch in der Krisenphase über die befristete Kreditaufnahme. Allerdings müssen auch zur Umsetzung dieses Tarifvertrags die Kommunen weiterhin zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen durch den Bund gestützt werden.

Veröffentlichungen unserer Mitglieder
Aktuelles aus der AG Alternative Wirtschaftspolitik