22.03.2000
Institut Arbeit Jugend

"Eingliederung und Ausgrenzung" - Kurze Anmerkungen zu den Eingliederungsbilanzen (§ 11 SGB III)

Die "richtige" Auswahl der zu fördernden Personen (und Instrumente), die Auswahl also, die eine hohe "Verbleibsquote" erwarten läßt, enthält ein erhebliches Ausgrenzungspotential. Ohne Änderung des Maßstabs für der Erfolg der Arbeitsförderung wird sich der Erfolgszwang nahezu zwangsläufig zu Lasten der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen und ihrer Förderung im Rahmen der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung auswirken.

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Veröffentlichungen unserer Mitglieder
Aktuelles aus der AG Alternative Wirtschaftspolitik