08.02.2001
Steffen Lehndorff

Die Einführung der gesetzlichen 35-Stunden-Woche in Frankreich

Am 1. Februar 2000 wurde in Frankreich die gesetzliche Arbeitszeit für alle Privatbetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten von 39 auf 35 Stunden pro Woche verkürzt. Kleinere Betriebe werden erst 2002 in die neue gesetzliche Regelung einbezogen. Arbeitszeiten oberhalb der gesetzlichen Arbeitszeit gelten als zuschlagpflichtige Überstunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene – etwa in Form von Jahresarbeitszeiten – getroffen wurden. Die zulässige Höchstarbeitszeit wurde von 48 auf 44 Wochenstunden (im Durchschnitt von 12 Wochen) gesenkt, Ausnahmen von dieser Obergrenze definiert das Gesetz. Erklärter Sinn dieses - nach der Arbeitsministerin benannten - Aubry-Gesetzes ist eine spürbare Beschleunigung des Beschäftigungswachstums und des Abbaus der Arbeitslosigkeit.

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