15.02.2019

CUM-FAKE - Neue Steuertricks mit American Depositary Receipts

Die Welt der Steuertricks ist kompliziert, aber profitabel: Bei Cum-Deals mit Wertpapieren wurden mit krimineller Energie die Erstattung von Kapitalertragsteuern erschlichen, für die es keinen Anspruch gibt.

Warum werden Kapitalertragssteuern überhaupt erstattet? Steuern werden zum Beispiel bestimmten Kapitalgesellschaften (etwa einer Bank) auf ihre Dividendeneinkünfte aus Aktien erstattet, da diese bereits bei der Aktiengesellschaft als Gewinn besteuert wurden.

Allein durch Cum-Ex Geschäfte ist der deutsche Fiskus laut den Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Prof. Christoph Spengel von der Universität Mannheim um 7,2 Milliarden Euro geprellt worden. Bei Cum-Ex haben sich listige Banker, Anwälte und Händler Kapitalertragssteuer mehrfach zurückerstatten lassen, die sie nur einmal bezahlt haben.

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Inhalt

  • Vorwort S.3
  • Executive Summary S.5
  • American Depositary Receipts S.7
  • Cross-Listing S.9
  • Global Depositary Receipts S.10
  • Pre-Release-ADRs S.12
  • Missbrauch von Pre-Release-ADRs zur Dividendenarbitrage und für Leerverkäufe S.13
  • Abschätzung des entstandenen steuerlichen Schadens S.17
  • Steuerliche Situation in Deutschland S.18
  • Die Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) bei der Behandlung der Kapitalertragsteuer S.20
  • Das automatische Erstattungsverfahren S.21
  • Rechtliche Regelungen zur Verhinderung von Dividendenarbitrage S.22
  • Finanzpolitische Maßnahmen S.23
  • Literaturverzeichnis S.25

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