22.09.2020
Rudolf Hickel

Tarifkampf im öffentlichen Dienst: Geht das in Corona-Zeiten?

Nach der ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde für 2,3 Millionen direkt Betroffene im öffentlichen Dienst beim Bund und den Kommunen hat Verdi erste Warnstreiks, aber auch die Entschlossenheit zu nachfolgenden Streiks angekündigt. Im Mittelpunkt steht die Verhandlung über den neuen Tarifvertrag für 2,3 Millionen direkt betroffene Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund oder bei einem der Arbeitgeber in der „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberbände“. Neben der Angleichung der Arbeitszeit von Ost an West geht es um die Forderung, die Gehälter um 4,8 Prozent, jedoch mindestens um 150 Euro bei den unteren Gehaltsgruppen (bis 7,5 Prozent) zu erhöhen. Bisher hat der Arbeitgeberblock keinen Gegenvorschlag unterbreitet.

Diese Tarifrunde hat das Zeug, in die Geschichte einzugehen. Erstmal wird unter dem Regime der Corona-Krise eine Tarifrunde zugunsten der zur Bewältigung der Pandemie extrem belasteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst geführt. Hier arbeiten unter anderem Krankenschwestern, Erzieherinnen, Altenpflegerinnen, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster, Ärzte und nach Auffassung von Verdi auch der gesamte ÖPNV der gut 130 kommunalen Verkehrsbetriebe mit 87.000 Beschäftigten. Grundlegende Fragen stellen sich: Muss nicht unter dieser COVID-19-Pandemie diese Tarifrunde zumindest zeitlich befristet in Quarantäne geschickt werden? Wie lassen sich diese Tarifforderungen, deren Gesamtbelastung der Arbeitgeber auf „mindestens 5,7 Milliarden Euro schätzt, mit der Aufnahme öffentlicher Kredite allein beim Bund in diesem und im kommenden Jahr um bis zu 318 Mrd. Euro einordnen?

Der Absturz der Gesamtwirtschaft um knapp 6 Prozent diesem Jahr und damit die Steuerausfälle mit insgesamt 100 Mrd. Euro rechtfertigen grundsätzlich nicht, mit dem Tarifvertrag in Quarantäne den so dringlich benötigten und extrem Belasteten eine LohnNullrunde zu verpassen. Es kommt jetzt darauf an, auch mit dem Mut des Tabubruchs die Finanzierung der Tarifforderungen zugunsten der viel gelobten „Alltagshelden“ und damit auch der Binnenwirtschaft zu gewährleisten.

Dazu dient die Anleihe an der derzeitigen Finanzierung steigenden Staatsausgaben bei sinkenden Steuerinnahmen. Niemand popagiert derzeit die dumme Idee, auf die leeren öffentlichen Kassen müsste generell mit Streichungen bei den Staatsausgaben und/ oder der Erhöhung wichtiger Steuern reagiert werden. Die Folgen wären ein in seinen Grundaufgaben notleidender Staat, eine weitere Gefährdung des sozialen Zusammenhalts sowie eine Verfestigung der gesamtwirtschaftlichen Krise. Die Handlungsfähigkeit des Staates, der in dieser Corona-Krise als kollektive, über dem Wettbewerb stehende Instanz muss gestärkt werden. Aus dem Grundsatz, den Staat auch mit seinen bisherigen Aufgaben ohne Steuererhöhungen zu sichern, bleibt in dieser dramatischen Krisenphase nur das Instrument der öffentlichen Kreditaufnahme.

In dieses auch in der Finanzwissenschaft anerkannte allgemeine Muster staatlichen Handelns lässt sich die Finanzierung der tarifpolitischen Forderungen einbetten. Gehaltspolitisches Ziel ist es, in dieser „außergewöhnlichen Notsituation“ (im Schuldenbremse-Art. 115 GG) dem besonders stressigen Leistungsangebot durch motivierte Beschäftigte zu entsprechen. Die Corona-Krise lehrt: Der effiziente Staat mit einem handlungsfähigen öffentlichen Dienst wird mit seinen Gesamtausgaben und damit auch für 2 den Bereich der Personalausgaben mit öffentlichen Krediten gegen die Fiskalkrise infolge von COVID-19 finanziert. werden. Logischerweise erhöht sich der staatliche Finanzierungsbedarf über die Personalausgaben im Ausmaß der angestrebten Tariferhöhungen. Diesem Anstieg der Gehälter stehen allerdings Vorteile durch gestärkte Motivation und Identifikation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie durch den Beitrag zur Stärkung der Binnenwirtschaft über die private Konsumnachfrage gegenüber. Ist die wirtschaftliche Krise infolge der Corona-Pandemie einigermaßen überstanden, dann kehrt die Finanzierung auch dieser zusätzlichen Personalausgaben in das übliche Finanzierungsmuster vor allem über Steuern zurück.

Die öffentlichen Arbeitgeber sollten auch gegen die kopflosen Kampagnen einiger Medien gegen die aktuelle Tarifrunde den Mut aufbringen, in der von außen erzeugten, außergewöhnlichen Krise die Finanzierung über die öffentliche Kreditaufnahme vorübergehend zuzulassen. Der gesamtwirtschaftliche Spielraum für die öffentliche Kreditaufnahme wird auch durch die Deutsche Bundesbank bestätigt. Niedrige Zinsen und eine Inflationsrate knapp oberhalb von Null sowie institutionelle Anleger die trotz Minusrenditen den „sicheren Hafen“ der Staatsanleihen nutzen, ermöglichen diese Finanzierung.

Vgl. ausführlich zur Staatsverschuldung: Rudolf Hickel, Staatliche Kosten der Covid-19-Krise – Die Rechnung begleichen: Corona-Solidarfonds, Staatsverschuldung und Vermögensabgabe. Endfassung 20.09.2020, www.alternative‐wirtschaftspolitik.de

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